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Freitag, 2. Juli 2010

Carport leider nicht mit Freistellungsverfahren

Moin,

leider kann unser geplantes Carport nicht mit dem Bauantrag im Freistellungsverfahren genehmigt werden, da ein Teil sich Außerhalb des Baufensters befindet. Dies hätte vielleicht auch der Architekt von Viebrock vorher wissen müssen... naja von dem sind wir ja eh schon so begesteistert.... Nun egal. Jetzt muss ein seperater Antrag gestellt werden. Sollte aber wohl gehen wie wir mitbekommen haben.
Also mal abwarten.

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